Umspannstationen bzw. Trafostationen sollen nach DIN VDE 0105 jährlich begangen und im 4-Jahres Zyklus gewartet werden. Zuständig ist dafür die Verantwortliche Elektrofachkraft. Hat der Unternehmer keine benannt
bleibt diese Pflicht mit allen Konsequenzen an ihm hängen.
Mängel können durch regelmäßige Begehungen, Wartungen und Gefährdungsanalysen frühzeitig aufgedeckt werden, die Instandhaltung ist dann meist wesentlich günstiger als die sogenannte ereignisorientierte Instandsetzung, die darüberhinaus auch noch oftmals zu Versorgungsunterbrechungen, Stillstand von Firmen und Gefahren für Leib und Leben führt. Anbei einige Bilder, die verdeutlichen, welche Energie im Stromnetz steckt
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