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Überspannungsschutz ist jetzt Pflicht

 

In den im Oktober 2016 veröffentlichten Neuauflagen der DIN VDE 0100-443 und -534 ist geregelt, wann ein Überspannungsschutz notwendig ist.Am 14.12.2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen. Damit sind die Anforderungen der Normen Pflicht.

 

Warum das Ganze?ueberspannungsschutz

Ziel ist es, die Anzahl der Überspannungsschäden (ca. 450 000 pro Jahr in Deutschland) zu minimieren. Überspannungsschutzgeräte können die auftretende Spannung auf das Maß begrenzen auf das die dahinterliegende Installation ausgelegt ist. Heißt: Es soll vermieden werden, daß es aufgrund eines Isolationsversagens zu Funkenbildungen, Kurzschlüssen und Bränden kommen kann.

 

Wieso hat man das früher nicht gebraucht?

Im Gegensatz zu früher benutzen wir heutzutage sehr viel mehr moderne Geräte wie z.B. Router, PCs, Smart-TVs und elektronisch gesteuerte Geräte als früher. Diese sind sehr viel empfindlicher gegen Überspannungen als die früheren Geräte.

 

Woher können Überspannungen kommen?

Hauptsächlich durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge (bis zum Umkreis von ca. 2km) . Aber auch durch Schalthandlungen im Stromversorgungsnetz (etwa durch große Maschinen, Durchlauferhitzer, Klimaanlagen oder bei Kurzschlüssen) können elektronische Bauteile zerstört werden und durch Funkenbildungen Folgeschäden auftreten.

 

Für wen gilt die Pflicht?

Grundsätzlich im privaten Wohnungsbau und im kleinen Gewerbebau wenn in diesen Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Also eigentlich immer da hierzu auch Haushaltsgeräte Elektroherd, PC, Smart-TV, Geschirrspüler, elektrisches Garagentor, ...) zählen.

An Orten bei denen mit Menschenansammlungen gerechnet werden muß ( Schulen, Kirchen, Büros, ...)

 

Muß ich nachrüsten?

Wenn Ihre Anlage vor dem 01.10.2016 errichtet oder erneuert wurde müssen Sie nur nachrüsten, wenn Sie jetzt Ihre Anlage erneuern oder erweitern.

Falls Ihre Anlage vor dem 01.10.16 geplant wurde und vor dem 14.12.18 fertig gestellt wurde brauchen Sie auch nichts nachzurüsten außer Sie erneuern oder erweitern (z.B. Installation einer PV-Anlage o.ä)

Ist Ihre Anlage vor dem 01.10. 2016 geplant und nicht vor dem 14.12.18 fertig gestellt worden, müssen Sie nachrüsten.

 

Woher weiß ich nun was ich zu tun habe wenn ich neu baue oder umbaue?

Es besteht eine Informationspflicht seitens der Elektroplaner und Installateure. Grundsätzlich soll ein Schutzkonzept vom Installateur an den Auftraggeber zu erstellen und zu dokumentieren sein.

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Dieser Artikel stellt nur einen groben Überblick dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Materie sehr komplex ist lassen Sie sich von Ihrem Elektrofachbetrieb beraten und informieren Sie sich auf den Webseiten der Hersteller.