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Unsere Rechnungen sammeln und Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar

 

Die Arbeitskosten für nahezu alle Renovierungsarbeiten in Ihrem privaten Zuhause sind steuerlich mit bis zu 20% begünstigt --- bis zu 1200 EUR / Jahr.

 

Wie das geht und wie FM-Netze Sie dabei unterstützt lesen Sie hier:

Pro Jahr können Sie bis zu 1200 EUR je Haushalt steuerlich absetzen. Wichtig ist hierbei für Sie:

- Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Deshalb trennen wir in unseren Rechnungen strikt zwischen Arbeitsleistung und verbauten Materialien.

- Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Deshalb geben wir Ihnen die Möglichkeit unsere Rechnungen per Überweisung oder mit EC-Karte zu bezahlen.

- Es sind nur Leistungen in inländischen Haushalten ansetzbar, deshalb führen wir Ihre Wohnanschrift, in der die Leistungen aufgeführt wurden,  in der Rechnung explizit auf.

- Um die vollen Vorzüge zu erhalten können Sie bis zu 6000 EUR Handwerksarbeitsleistungen in Ihrer Steuererklärung pro Jahr angeben. Heben Sie hierzu bitte die entsprechenden Rechnungen UND Kontoauszüge auf.

- In unserer Werkstatt ausgeführte Arbeiten sind steuerlich nicht begünstigt. Diese führen wir in unserer Rechnung gesondert auf falls diese anfallen.

- Ebenso sind handwerkliche Leistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme ggf. nicht ansetzbar.

Lesen Sie hierzu auch den Flyer des ZDH

Der Steuerbonus wird nicht gewährt wenn Sie die Rechnung bereits andersweitig steuerlich abgesetzt haben, z:B. als Betriebsausgabe, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen , Sonderausgaben ,...

Weitere Informationen, auf Ihre spezielle Situation zutreffend, erhalten Sie bei Bedarf bei Ihrem Steuerberater.

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung und/oder Steuerberatung dar und dient nur der allgemeinen Information.