Wozu Gefährdungsbeurteilungen?
Die DGUV Vorschrift 3 bzw. BGV A3 beschreibt die Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Prüffristen und Verhaltensweisen usw. Die TRBS geht hingegen auf die Themen der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen ein.
Gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet eine Gefährdungsermittlung und daraus resultierend eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen bzw. Schadensersatzansprüche.
Schon allein aus Fürsorge zu Ihren Mitarbeitern empfehlen wir Ihnen die Gefährdungsbeurteilungen, gerade für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, durchzuführen.
In der Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahren, die vom Arbeitsmittel ausgehen, die während der Benutzung auftreten können und die Gefahren die in Wechselwirkung mit anderen Arbeitsmitteln oder der Umwelt ausgehen können zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten.
Wir unterstützen Sie, bzw. Ihre Elektrofachkräfte bei der Gefährdungsermittlung und später bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 für die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in Ihrem Betrieb und helfen Ihnen Maßnahmen und Prüffristen daraus abzuleiten.
Auf Wunsch erstellen wir mit Ihnen auch Arbeitsanweisungen, die ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit sind und das Durchführen von Unterweisungen deutlich vereinfachen.
Ihre Sicherheit ist unser Geschäft.
Sie wünschen mehr Informationen zu dem Thema? Forden Sie uns: Ansprechpartner
Wir prüfen für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter.
Die BGV A3 Prüfung oder seit Mai 2014 die DGUV Vorschrift 3 Prüfung gilt für alle ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräte die gewerblich genutzt werden, z.B. Bohrmaschinen, Herde, Kopierer, Pumpen, Baustellenstrahler, aber auch für profane Dinge wie Wasserkocher und Handy-Ladegeräte. Für sichere Arbeitsgeräte haftet übrigens der Unternehmer gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Lassen Sie es nicht erst zum Unfall kommen!
Was wird bei der BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 Prüfung gemacht?
Aufnahme des ortsfesten oder ortsveränderlichen Gerätes und Zuteilung einer Geräte ID
Sichtprüfung
Sonderleistungen die Ihnen FM-Netze gerne mit anbietet
Rechtliches
Wir hoffen dass es nie zu einem Unfall mit einem Ihrer Geräte kommt. Doch wenn der Fall der Fälle doch eintreten sollte, sind die von uns erstellten Prüfprotokolle für Sie als verantwortlichem Betreiber von großer Bedeutung. Werden Sie in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, so werden Sie nachweisen müssen, dass Sie Ihren Organisations- und Sorgfaltspflichten nachgekommen sind (gem. BGV A3, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung)
Als Beweisurkunde für die Durchführung der BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 Prüfung gelten unsere Meßprotokolle