Wozu Gefährdungsbeurteilungen?

 

Die DGUV Vorschrift 3 bzw. BGV A3 beschreibt die Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Prüffristen und Verhaltensweisen usw. Die TRBS geht hingegen auf die Themen der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen ein.

Gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet eine Gefährdungsermittlung und daraus resultierend eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen bzw. Schadensersatzansprüche.

Schon allein aus Fürsorge zu Ihren Mitarbeitern empfehlen wir Ihnen die Gefährdungsbeurteilungen, gerade für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, durchzuführen.

In der Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahren, die vom Arbeitsmittel ausgehen, die während der Benutzung auftreten können und die Gefahren die in Wechselwirkung mit anderen Arbeitsmitteln oder der Umwelt ausgehen können zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten.

 

Wir unterstützen Sie, bzw. Ihre Elektrofachkräfte bei der Gefährdungsermittlung und später bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111 für die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in Ihrem Betrieb und helfen Ihnen Maßnahmen und Prüffristen daraus abzuleiten.

 

Auf Wunsch erstellen wir mit Ihnen auch Arbeitsanweisungen, die ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit sind und das Durchführen von Unterweisungen deutlich vereinfachen.

 

Ihre Sicherheit ist unser Geschäft.

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